Im Sinne der Prozessvereinfachung und erhöhter Transparenz möchten wir dies noch einmal betonen weitere Vereinheitlichung im Datum der Frachtanwendung: • Frachtantragsdatum: folgt dem tatsächlichen Abfahrtsdatum (ATD) • Anwendbare Fahrtgebiete: Exportsendungen aus China an alle Fahrtgebiete außer Transpazifik. • Datum des Inkrafttretens: 1. April 2022 (ATD) Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Vertreter. Wir danken Ihnen dafür Ihre Geduld und Ihre anhaltende geschäftliche Unterstützung.
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