Dazu gehören hauptsächlich: (1) Treibstoffzuschlag: Wird erhoben, wenn der Treibstoffpreis plötzlich steigt. (2) Währungsabwertungszuschlag: Wenn die Währung abgewertet wird, berechnet der Schiffseigner einen bestimmten Prozentsatz des Grundfrachtsatzes, damit das tatsächliche Einkommen nicht sinkt. Zusätzliche Gebühr. (3) Umladezuschlag: Alle Waren, die zu einem Nicht-Basishafen transportiert werden, müssen zum Zielhafen umgeladen werden. Der vom Schiff erhobene Zuschlag beinhaltet die Umladegebühr und die Hin- und Rückfracht. (4) Zuschlag für Direktfahrt: Wenn die Fracht, die zu einem Nicht-Basishafen transportiert wird, ein bestimmtes Volumen erreicht, kann die Reederei eine Direktfahrt zum Hafen ohne Umladung arrangieren.